Rechts­be­ra­tung Rentenversicherung

Die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung ver­si­chert im Jah­re 2010 etwa 52,2 Mil­lio­nen Men­schen in Deutsch­land. Den Haupt­teil bil­den jene Per­so­nen auf­grund eines Beschäftigungsverhältnisses.

Die Ren­ten­ver­si­che­rung

Die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung ver­si­chert im Jah­re 2010 etwa 52,2 Mil­lio­nen Men­schen in Deutsch­land. Den Haupt­teil bil­den jene Per­so­nen auf­grund eines Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses. Hin­zu kom­men Ver­si­cher­ten­ren­ten, Alters­ren­ten, Ren­ten wegen Todes und Wit­wen­ren­ten. Die Bedeu­tung die­ses Sozi­al­ver­si­che­rungs­zwei­ges zeigt sich auch dar­in, dass gegen­wär­tig etwa ein Vier­tel der deut­schen Bevöl­ke­rung eine oder meh­re­re Ren­ten bezieht.

Immer mehr Men­schen kön­nen auf­grund phy­si­scher oder psy­chi­scher Lei­den den beruf­li­chen Anfor­de­run­gen nicht wei­ter gerecht wer­den und stel­len einen Antrag auf vol­le oder teil­wei­se Erwerbs­min­de­rungs­ren­te . Pro­ble­me ent­ste­hen aber dann, wenn ein Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­ten des Trä­gers zu dem Ergeb­nis kommt, dass wei­ter­hin ent­spre­chen­de Tätig­kei­ten aus­ge­übt wer­den können.

Auch hier müs­sen nicht sel­ten die Gut­ach­ten der Ren­ten­kas­sen in Fra­ge gestellt und neue erstellt wer­den. Ich unter­stüt­ze Sie bei der Durch­set­zung Ihrer Ansprüche.