Die Krankenkassen — private und gesetzliche
Die gesetzliche Krankenversicherung hat ihren Ursprung vor über 120 Jahren in der bismarckschen Sozialgesetzgebung. Dabei ist sie ihren Grundsätzen und Prinzipien treu geblieben.
In Deutschland besteht eine Pflicht zur Krankenversicherung. Dabei besteht nicht in allen Fällen die freie Wahl zwischen gesetzlicher Kasse und Privater Krankenversicherung. Versicherte können aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit und ihres Gehalts automatisch Pflichtmitglieder bei einer Krankenkasse sein. Andere wiederum haben die Möglichkeit sich freiwillig gesetzlich zu versichern oder sind sogar beitragsfrei über ihren Ehepartner oder bei ihren Eltern mitversichert.
Die Beiträge
Die Krankenkassen bestimmen die Beitragssätze grundsätzlich selbst. Zwar gilt für alle Kassen der allgemeine Beitragssatz von 15,6 Prozent. Doch die Kassen dürfen Zusatzbeiträge erheben.
Zuzahlungen
Neben den monatlichen Beitragszahlungen müssen Versicherte auch für verordnete Leistungen wie zum Beispiel für Medikamente, Rehamaßnahmen oder Krankenhausaufenthalte eine Zuzahlung leisten. Erreicht die Summe der Zuzahlungen im Laufe eines Jahres aber einen bestimmten Betrag, sind Versicherte von weiteren Zuzahlungen befreit.
Leistungen der Krankenkassen
Im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen sind sämtliche notwendigen Behandlungen enthalten. Zu etwa 95 Prozent sind diese Leistungen bei allen Krankenkassen gleich, weil sie gesetzlich geregelt sind. Anders ist dies bei den Tarifen in der privaten Krankenversicherung, wo leistungslücken entstehen können.
Verweigert eine Krankenkasse bestimmte Leistungen oder Zahlungen wie beispielsweise Krankengeld, dann kann eine solche Entscheidung angegangen werden. Ich vertrete Ihre Interessen in sodann erforderlichen Widerspruchs- und Klageverfahren.