Rechts­be­ra­tung Kran­ken­ver­si­che­rung, pri­va­te und gesetzliche

Die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung hat ihren Ursprung vor über 120 Jah­ren in der bis­marck­schen Sozi­al­ge­setz­ge­bung. Dabei ist sie ihren Grund­sät­zen und Prin­zi­pi­en treu geblieben.

Die Kran­ken­kas­sen — pri­va­te und gesetzliche

Die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung hat ihren Ursprung vor über 120 Jah­ren in der bis­marck­schen Sozi­al­ge­setz­ge­bung. Dabei ist sie ihren Grund­sät­zen und Prin­zi­pi­en treu geblieben.

In Deutsch­land besteht eine Pflicht zur Kran­ken­ver­si­che­rung. Dabei besteht nicht in allen Fäl­len die freie Wahl zwi­schen gesetz­li­cher Kas­se und Pri­va­ter Kranken­versicherung. Ver­si­cher­te kön­nen auf­grund ihrer beruf­li­chen Tätig­keit und ihres Gehalts auto­matisch Pflicht­mitglieder bei einer Kran­ken­kas­se sein. Ande­re wie­der­um haben die Mög­lich­keit sich freiwil­lig gesetz­lich zu ver­si­chern oder sind sogar beitrags­frei über ihren Ehe­part­ner oder bei ihren Eltern mitversichert.

Die Bei­trä­ge

Die Kran­ken­kas­sen bestim­men die Bei­trags­sät­ze grund­sätz­lich selbst. Zwar gilt für alle Kas­sen der all­ge­mei­ne Beitrags­satz von 15,6 Pro­zent. Doch die Kas­sen dür­fen Zusatz­beiträge erheben.

Zuzah­lun­gen

Neben den monat­li­chen Beitrags­zahlungen müs­sen Ver­si­cher­te auch für ver­ord­ne­te Leis­tun­gen wie zum Bei­spiel für Medi­ka­men­te, Rehamaß­nahmen oder Kranken­haus­auf­enthalte eine Zuzah­lung leis­ten. Erreicht die Sum­me der Zuzah­lungen im Lau­fe eines Jah­res aber einen bestimm­ten Betrag, sind Ver­si­cher­te von wei­te­ren Zuzah­lungen befreit.

Leis­tun­gen der Krankenkassen

Im Leistungs­katalog der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen sind sämt­li­che not­wen­di­gen Behand­lungen ent­hal­ten. Zu etwa 95 Pro­zent sind die­se Leis­tun­gen bei allen Kran­ken­kas­sen gleich, weil sie gesetz­lich gere­gelt sind. Anders ist dies bei den Tari­fen in der pri­va­ten Kranken­versicherung, wo leis­tungs­lü­cken ent­ste­hen können.

Ver­wei­gert eine Kran­ken­kas­se bestimm­te Leis­tun­gen oder Zah­lun­gen wie bei­spiels­wei­se Kran­ken­geld, dann kann eine sol­che Ent­schei­dung ange­gan­gen wer­den. Ich ver­tre­te Ihre Inter­es­sen in sodann erfor­der­li­chen Wider­­spruchs- und Klageverfahren.