Rechtswidrige Bescheide
Viele Bescheide vom JobCenter und der BundesAgentur für Arbeit sind fehlerhaft und Ermessensentscheidungen oft nicht nachvollziehbar. Bezieher von Arbeitslosengeld und Hartz IV erhalten bei uns Beratung und Unterstützung bei Auseinandersetzungen mit den Behörden.
Oft werden die Kosten der Unterkunft (KdU) nicht in voller Höhe übernommen und die Betroffenen zum Umzug gedrängt. Auf bestehende Ansprüche wird nicht hingewiesen, obwohl diese als Teil des Existenzminimums dem Hartz IV-Empfänger per Gesetz zustehen. Die Bearbeitung von Anträgen wird verschleppt, ohne dass den Hilfesuchenden eine Unterstützung geboten wird. Sanktionen werden willkürlich verhängt, Leistungsbezieher erniedrigt und mit ihren Anliegen allein gelassen.
Gängige Benachteiligungen finden sich ebenfalls unter anderem oft bei:
- Amtsarztuntersuchungen, die gar nicht stattgefunden haben
- Erstausstattung für Kleidung und Wohnung
- Mehrbedarfszuschlag für Ernährung chronischen Erkrankungen; Warmwasserkosten bei dezentraler Aufbereitung, also mittels eines Durchlauferhitzers, Warmwasserboilers, Gastherme etc.
- Erstattung von Bewerbungskosten
- Ansprüche auf Bildung und Teilhabe (Nachhilfe für Schüler, Essensgeld, Schulgeld, Fahrtgeld für den Schulweg, Unterstützung für Sport- und Musikunterricht)
- Einstiegsgeld für Existenzgründer und Angestellte
- Elterngeld
- Existenzgründungszuschuss durch Zuschuss oder zinsloses Darlehen in Höhe von 5000,00 EUR
- Fahrtkosten zum JobCenter
- Verpflichtung zu unsinnigen Maßnahmen und Kursen
- ungerechtfertigte Sperrzeiten bei Empfängern von Arbeitslosengeld
- Geltendmachung von Unkosten bei Aufstockern
- Übernahme von Umzugskosten und Maklergebühren
- Umgangskosten für den nicht-sorgeberechtigten Elternteil
- geschütztes Vermögen (PKW, Rücklagen und Bausparverträge)
In Kooperation mit:
Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V.
Eosanderstr. 30
10587 Berlin
https://www.hartz4hilfthartz4.de/
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