Zu den Risiken, die man abdecken sollte, soweit es wirtschaftlich vertretbar ist, gehört die Gefahr zu erKranken und zu verUnfallen.
Die Bedeutung dieser Versicherungen spiegelt sich darin wieder dass die gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung als Pflichtversicherungen ausgestaltet sind.
Zu den Risiken, die man abdecken sollte, soweit es wirtschaftlich vertretbar ist, gehört die Gefahr zu erKranken und zu verUnfallen.
Die Bedeutung dieser Versicherungen spiegelt sich darin wieder dass die gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung als Pflichtversicherungen ausgestaltet sind.
Werden nach Krankheit oder Unfall Ansprüche nicht anerkannt muss der Versicherungsträger einen rechsmittelfähigen Bescheid erlassen. Ich vertrete Ihre Interessen in sodann erforderlichen
WIDERSPRUCHS- und KLAGEVERFAHREN.
Das gilt gleichermaßen für entsprechende Auseinandersetzungen mit privaten Versicherungen.
Streitig ist häufig das Ausmaß des Behandlungsbedarfs,
- die Frage des Unfallzusammenhanges
- das Ausmaß eines andauernde Gesundheitsschadens, also die Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit,
- aber auch die Beitragspflicht, die Befreiungsrechte sind zunehmend streitig,
- ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt,
- ob ein Anspruch auf Kostenersatz für besondere Heilverfahren besteht (Off-Label-Use als Beispiel)
- ob eine freiwillige Krankenversicherung aufgezwungen werden kann.